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Erklärung zur Barrierefreiheit

QSpictures ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA beziehungsweise die harmonisierte Norm EN 301 549.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die unten aufgeführten Inhalte sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei.

Was wir umgesetzt haben

  • Alle Funktionen sind mit der Tastatur bedienbar; ein Link „Zum Inhalt springen“ führt direkt zum Seiteninhalt, auf der Bildseite kann mit den Pfeiltasten geblättert werden.
  • Der Tastaturfokus ist jederzeit deutlich sichtbar.
  • Texte erfüllen das Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1.
  • Seiten sind mit Überschriften, Navigationsbereichen und Beschriftungen für Screenreader gegliedert.
  • Die Darstellung passt sich an Bildschirmgröße und Zoom bis 400 % an.
  • Animationen werden reduziert, wenn das in Ihrem System eingestellt ist.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Bildbeschreibungen: Als Alternativtext der Fotos dient der redaktionelle Bildtext (Veranstaltung, Personen, Ort). Er beschreibt den Bildinhalt nicht in allen Fällen so genau, wie es für blinde Menschen wünschenswert wäre. Bei rund 200.000 Archivbildern ist eine nachträgliche Einzelbeschreibung nicht verhältnismäßig.
  • Ältere Bilder: Bei einem Teil der älteren Archivbilder fehlt ein Bildtext; diese Bilder sind nur mit ihrer Bildnummer bezeichnet.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22. Oktober 2026 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung durch den Betreiber.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel bei der Barrierefreiheit aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer anderen Form? Bitte schreiben Sie uns an ppqs@gmx.net oder rufen Sie an: +43 4220 2144. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen rasch zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an das Sozialministeriumservice wenden, das in Österreich die Einhaltung des Barrierefreiheitsgesetzes überwacht: www.sozialministeriumservice.at.

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